Parteienvorgaben



Sehr geehrte Verfasser politischer Mitteilungen in den Mitteilungsblättern des Staudt-Verlages!


Nachdem über das Thema, was und wie Veröffentlichungen in den Mitteilungsblättern des Staudt-Verlages erfolgen könnten, die scharfe Trennlinie kaum zu erreichen ist, habe ich nach verschiedenen Gesprächen beschlossen, die Regeln nochmal zu überarbeiten und die Möglichkeiten zu erweitern, um letztendlich auch dem Mitteilungsblatt den Schwung nicht zu nehmen:

Zur Veröffentlichung sind Nachrichten zugelassener Parteien, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen

vorgesehen, die einen örtlichen Bezug aufweisen. Es dürfen eigene Ziele, Vorstellungen und Projekte abgedruckt werden, diese dürfen weder Polemik, Spott, Beleidigungen, oder Angriffe auf Andersdenkende, Einzelpersonen oder Gruppen enthalten. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren und Persönlichkeitsschutz sind zu beachten.

Statt der Einschränkung der Inhaltes werde ich die Länge der Veröffentlichung inkl. Bilder auf eine Spalte/

Ausgabe begrenzen, das sind ungefähr 60 Zeilen in 8,5 Punkt Arial mit 9 Punkt Zeilenabstand und einer

Spaltenbreite von 6 cm.


Die Nachrichten müssen grundsätzlich mit einem Verantwortlichen abschließen, den ich gegebenenfalls

telefonisch während unserer Geschäftszeiten zwischen 8 und 16 Uhr erreichen kann.

Beiträge über Veranstaltungen zu überörtlichen, landes- oder bundespolitischen Themen gehören dem

Wahlkampf an und können selbstverständlich in einer Anzeige veröffentlicht werden, nicht unter der Rubrik Vereinsnachrichten.


Bitte versuchen Sie das Forum Mitteilungsblatt als Plattform regionaler Nachrichten seriös mitzugestalten

und unterstützen Sie uns mit Anzeigen - es ist die ausschließliche Finanzierung.


Mit freundlichen Grüßen

Clemens Staudt

Herausgeber




Allgemeine Grundsätze für Nachrichten im Mitteilungsblatt


1. Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein, sich auf das Notwendige beschränken und dürfen keine Angriffe auf Dritte in direkter oder indirekter Art enthalten. Beiträge, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, werden nicht veröffentlicht ebenso wie Beiträge, die Verleumdungen oder persönliche Angriffe enthalten und die Ehre, das Ansehen der Gemeinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen verletzen oder sonst Nachteile erbringen können. Dies gilt ebenso für Beiträge, die inhaltlich falsche Tatsachen behaupten soweit bekannt.


2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn

diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übliche Umfang des redaktionellen Teils dies noch zulässt. Der Herausgeber behält sich Kürzungen oder Streichung vor.


3. Danksagungen/Gratulation, Leserbriefe, Bürgerinitiativen sowie kostenpflichtige Veranstaltungen/Ausflüge mit Einladung für alle Bürger stellen natürlich eine Anzeige dar.