Vorgaben nur für das Mittelungsheft „Aschaffenburg-Innenstadt“


Parteienvorgaben

Zur Veröffentlichung sind Nachrichten zugelassener Parteien und Wählervereinigungen vorgesehen, die einen örtlichen Bezug aufweisen. Es dürfen eigene Ziele, Vorstellungen und Projekte abgedruckt werden. Die Texte dürfen weder Polemik, Spott, Beleidigungen, oder Angriffe auf Andersdenkende, Einzel-
personen oder Gruppen enthalten. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren-
und Persönlichkeitsschutz sind zu beachten.

Die Länge der Veröffentlichung inkl. 1 Bild (60x45mm) wird  auf 2 Spalten/Ausgabe begrenzt, das sind ungefähr 120 Zeilen in 8,5 Punkt Arial mit 9 Punkt Zeilenabstand und einer Spaltenbreite von 6 cm.

Jedes weitere Bild schwarz/weiß in der Größe 60x45mm kostet 10 Euro zzgl. 19% MwSt. Wenn ein Abdruck in der Größe 126x95mm gewünscht wird, beträgt der Preis 25 Euro zzgl. 19% Mwst. Wenn ein Bild in Farbe gewünscht wird, ist der Preis laut der Preisliste anzusetzen.

Die Nachrichten müssen grundsätzlich mit einem Verantwortlichen abschließen, den der Verlag gegebenenfalls telefonisch während unserer Geschäftszeiten zwischen 8 und 16 Uhr erreichen kann.

Beiträge über Veranstaltungen zu überörtlichen, landes- oder bundespolitischen Themen gehören dem Wahlkampf an und müssen in einer Anzeige veröffentlicht werden, nicht unter der Rubrik Vereinsnachrichten. „Wahlslogans“ stellen eine Wahlwerbung dar und können jederzeit als Anzeige veröffentlicht werden.

Bitte versuchen Sie das Forum Mitteilungsblatt als Plattform regionaler Nachrichten seriös mitzugestalten.


Allgemeine Vorgaben:

1. Beiträge müssen einen örtlichen Bezug haben, knapp und sachlich gefasst sein, sich auf das Notwendige beschränken und dürfen keine Angriffe auf Dritte in direkter oder indirekter Art enthalten. Beiträge, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, werden nicht veröffentlicht ebenso wie Beiträge, die Verleumdungen oder persönliche Angriffe enthalten und die Ehre, das Ansehen der Gemeinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen verletzen oder sonstige Nachteile erbringen können. Dies gilt ebenso für Beiträge, die soweit bekannt falsche Tatsachen darstellen.

2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übliche Umfang des redaktionellen Teils dies noch zulässt. Der Herausgeber behält sich Kürzungen oder Streichung vor.

3. Danksagungen/Gratulation, Leserbriefe, Bürgerinitiativen sowie kostenpflichtige Veranstaltungen/Ausflüge mit Einladung an alle Bürger stellen natürlich eine Anzeige dar.